Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die KleineHundepension zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per FAX oder e-Mail, mündlich, fernmündlich, per Internetbuchung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als geschlossen.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Tieres.

§ 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Die KleineHundepension ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegen im ordnungsgemäßen Ermessen der KleineHundepension, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden.

(2) Das Einchecken ist durch den Kunden am Anreisetag (Montag-Samstag) in der Zeit von 9.00-15.00 Uhr, am An Sonn- und Feiertagen ist keine Anreise möglich. Außerhalb dieser Zeiten besteht die Möglichkeit eines LateCheck-In-Schalters. Dieses ist nach vorheriger – mindestens 1 Tag – telefonischer Absprache in Ausnahmefällen möglich.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang der KleineHundepension, einschließlich der georderten Zusatzleistungen (Hundesalon, Tierschule etc. für welche die KleineHundepension entsprechende Einzugsermächtigung besitzt) geltenden bzw. vereinbarten Preis bei der KleineHundepension zu zahlen.

(4) Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfang des Verwahrungs- und Betreuungsvertrages ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste sowie Prospektbeschreibung der KleineHundepension. Ist die Erbringung von beschriebenen Leistungen, die nicht zur Grundversorgung und Betreuung des Tieres gehören, wie die Veröffentlichung von aktuellen Bildern im Internet, von zeitlichen und technischen Faktoren abhängig, so handelt es sich um ein kostenloses Zusatzangebot und gehört nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. Wünscht der Kunde Leistungen des im Verwahrungs- und Betreuungsvertrages enthaltenen Umfanges nicht, hat er dieses bei Buchung, spätestens beim Einchecken zu erklären.

(5) Der An- und Abreisetag wird als jeweils voller Tag abgerechnet.

(6) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen.

(7) Ein Aufenthalt auf der Quarantänestation (bei nicht ausreichend geimpften Tieren) oder Krankenstation (auf tierärztliche Anordnung) zieht einen Preisaufschlag von 50% mit sich.

(8) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der KleineHundepension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die kleine Hundepension den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen.

(9) Die Preise können von der KleineHundepension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Tiere, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Tiere wünscht und die KleineHundepension dem zustimmt. Gleichfalls behält sich die KleineHundepension die Anpassung des Preises vor, soweit die vom Kunden vorgenommene Klassifizierung des jeweiligen Tieres laut Antrag nicht stimmt oder sich im Laufe des Aufenthaltes des Tieres in der KleineHundepension verändert.

(10) die KleineHundepension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, Zwischenabrechnung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.

(11) Sollte die vereinbarte Aufenthaltsdauer des Tieres aus nicht geklärten Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich der KleineHundepension eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen – was anzunehmen der KleineHundepension frei bleibt – ist diese berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

(12) Bei Beendigung des Aufenthaltes des Tieres erfolgt die Gesamtabrechnung (Übernachtungen, gebuchte zusätzliche Leistungen sowie Tierarztkosten) unter Einbeziehung der bereits erfolgten Teilzahlungen. Die Summe ist in bar zu begleichen.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der KleineHundepension geschlossenen Vertrags bedarf der schriftlichen Zustimmung der KleineHundepension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.

(1) Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der KleineHundepension oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Sofern zwischen der KleineHundepension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der KleineHundepension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der KleineHundepension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der KleineHundepension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die KleineHundepension die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung und Vergabe des Platzes sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Kunden oder Nichtinanspruchnahme der von der KleineHundepension angebotenen Leistungen kann dieses die bestellten und reservierten, aber von dem Kunden nicht abgenommenen, seitens der KleineHundepension aber angebotenen vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Logis, Verpflegung und Sonderleistungen der Tiere, als nachstehende Pauschalen dem Kunden gegenüber berechnen: Stornierungen bis einschließlich 31 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung erfolgen kostenfrei Stornierungen zwischen einschließlich 30. und einschließlich 7. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung – Berechnung von Euro 25,00 Stornierungen ab dem 6. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung – Berechnung von 50 % der bestellten/ reservierten Leistungen

(4) Die vorstehende Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Kunden storniert wurden, wobei die Pauschalen sich auf den Teil der Leistung, welcher storniert wurde bezieht oder wenn der Kunde ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sollte der Kunde den Aufenthalt seines Tieres vor der vereinbarten Zeit beenden, ist die KleineHundepension berechtigt 50 % der bestellten/reservierten Leistungen, welche nicht abgerufen wurden, in Rechnung zu stellen, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der KleineHundepension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Die Stornierung hat schriftlich oder per e-Mail zu erfolgen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der KleineHundepension entstandener Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

§ 5 Rücktritt der KleineHundepension

(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die KleineHundepension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der KleineHundepension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der KleineHundepension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die KleineHundepension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist die KleineHundepension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der KleineHundepension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder die Pension unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Falls die KleineHundepension begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der KleineHundepension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der KleineHundepension zuzurechnen ist. Die KleineHundepension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt der KleineHundepension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§ 6 Haftung

(1) Soweit Dritte die KleineHundepension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die KleineHundepension von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass der KleineHundepension der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt die KleineHundepension entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der kleinen Hundepension, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten.

(2) Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt der KleineHundepension auch für solche Schäden, welche dem Personal der KleineHundepension und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der KleineHundepension sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Die KleineHundepension ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.

(3) Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht der KleineHundepension aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, das Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist die KleineHundepension im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.

(4) Die KleineHundepension ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, – der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in der KleineHundepension verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der kleinen Hundepension, das insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die KleineHundepension haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Die KleineHundepension hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.

(5) Falls Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf vereinbart und gewünscht wird, übernimmt die KleineHundepension aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der KleineHundepension nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.

§ 7 Tierärztliche Versorgung

(1) Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen der KleineHundepension einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Die KleineHundepension wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die mit der KleineHundepension arbeitenden Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde die KleineHundepension im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und / oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.

(2) Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an die KleineHundepension die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist die KleineHundepension berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann. Im Fall des Versterbens eines Tieres ist die KleineHundepension zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.

(3) Soweit die KleineHundepension für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die KleineHundepension von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.

(4) Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres der KleineHundepension übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder nachweislich sein, ist die KleineHundepension berechtigt, die notwendigen Impfungen auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen. Soweit Unklarheiten über den Impfstatus des Tieres bestehen, erklärt der Kunde sein Einverständnis dazu, dass das Tier bis zur Klärung auf die Quarantänestation aufgenommen wird.

§ 8 Datenspeicherung

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichenpersonenbezogenen Daten durch die KleineHundepension sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes in der KleineHundepension beauftragten Unternehmen.

§ 9 Film- und Tonaufnahmen

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz der KleineHundepension in Erlstätt. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.